Beitragsordnung für Mitglieder des Trägervereins Bibliothek Großauheim e.V.
(gültig ab 1. Januar 2026)
Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
- für Erwachsene 48,00 EUR jährlich
- für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 6,00 EUR jährlich
- für Studierende und Auszubildende 12,00 EUR jährlich
Der Beitrag wird per Lastschriftverfahren zwischen dem 10. und 20. April eines Jahres
eingezogen; bei einem Vereinsbeitritt nach dem 1. April frühestens zwei Wochen nach Eingang der Beitrittserklärung. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands sind Barzahlung oder Überweisung nicht möglich. Vor Rücklastschriften sollte aus Kostengründen zunächst Kontakt mit dem Verein aufgenommen werden.
Alle Beiträge können um eine Spende in beliebiger Höhe aufgestockt werden. Spenden können grundsätzlich auch per Überweisung oder – z. B. bei Veranstaltungen – in bar gezahlt werden.
Fördernde
Juristische und natürliche Personen können die Bibliothek und den Trägerverein als Fördernde oder durch einmalige Spenden unterstützen.
Juristische und natürliche Personen, die sich verpflichten, regelmäßig und dauerhaft,
d. h. länger als ein Jahr, Zahlungen an die Bibliothek zu leisten, dürfen sich als Fördernde der Bibliothek Großauheim bezeichnen. Sie erhalten auf Wunsch einen entsprechenden Nachweis und können die VeröƯentlichung ihres Namens sowie der von ihnen gespendeten Summen verlangen.
Der Mindestbetrag für Fördernde beträgt
- für natürliche Personen 5,00 EUR jährlich
- für juristische Personen 50,00 EUR jährlich
Die Zahlungsweise können Fördernde frei wählen.
Fassung vom 17.03.2026